Monika Katharina Ortlinghaus
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Monika Ortlinghaus begann ihr Jurastudium mit der Absicht, Staatsanwältin zu werden. Nach praktischen Erfahrungen in diesem Bereich, die sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Las Vegas/USA sammeln konnte, war für sie klar: Die Laufbahn als Anwältin würde zu ihrer Motivation und Arbeitsweise besser passen. Seit 1998 setzt sie sich bei Hartmann Dahlmanns für Menschen ein, die Unterstützung im Erb- und Familienrecht suchen. Dass Recht und Gerechtigkeit nicht immer deckungsgleich sind, versteht sie als Ansporn, für jeden Mandanten die bestmögliche, individuell passende Lösung zu finden. Eine Lösung, die Rechtssicherheit mit einem Mehr an Lebensqualität verbindet und das gesamte Umfeld des Mandanten berücksichtigt. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Monika Ortlinghaus im Caritasrat des Caritasverbands Wuppertal/Solingen.
Meine Kompetenzen

- Erbrecht
- Familienrecht, insbesondere Ehescheidungen
Meine Mitgliedschaften

- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- DANSEF (Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.)
- HEREDITARE (Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.)
- DAV (Deutscher Anwaltsverein/Anwaltsverein Wuppertal)
Vita
- Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft Las Vegas / USA 1991
- Rechtsanwältin seit 1998
- Abgeschlossener Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht
- Abgeschlossener Fachanwaltslehrgang für Familienrecht, Fachanwältin seit 2005
- Abgeschlossener Fachanwaltslehrgang für Erbrecht, Fachanwältin seit 2020
Drei Fragen an Monika Ortlinghaus

Recht hat mich schon früh fasziniert. Statt als Staatsanwältin bin ich nun als Anwältin für meine Mandanten im Einsatz – und das war genau die richtige Entscheidung für mich.

Ich will Menschen helfen, in schwierigen Lebenssituationen neue Perspektiven für sich zu gewinnen.

Der abgeschaffte § 1300 BGB („Der heil´ge Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus 1300“ ) als Beispiel für die Wandelbarkeit des altehrwürdigen BGB im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung.



