Der Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die – anders als z.B. bei Kündigung oder Befristung – durch einen Vertrag erfolgt. Bis zur Einigung müssen viele Details individuell geregelt werden. Verbleibende Gehaltszahlungen, Zeugnisinhalte und Abfindung sind nur einige Beispiele. Beispielsweise bei Abfindungszahlungen muss eine steuerliche Optimierung geprüft und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bzw. eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld muss nach Möglichkeit vermieden werden.
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und übernehmen auf Wunsch auch die direkte Vertragsverhandlung. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche bestmöglich durchgesetzt werden.
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Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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