Inhouse-Seminare zu Arbeit, Bildung, Personal

Gleiches Recht für alle - das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG

Das AGG bestimmt in seinem arbeitsrechtlichen Teil, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen des Geschlechtes, einer Behinderung, des Alters, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität zu schützen hat.

Thema des Seminars ist die Darstellung der Bedeutung des AGG für die betriebliche Praxis. Anhand praxisnaher Beispiele werden die gesetzgeberischen Ziele dargestellt und Empfehlungen zur Vermeidung von betrieblichen Konfliktsituationen erläutert. Das AGG zu beachten dient der Verbesserung des Betriebsklimas und der Vermeidung von Risiken. Insoweit ist die Thematik sowohl für Führungskräfte als auch Mitarbeiter und Betriebsräte von besonderem Interesse.

Referent:
Frank A. Hartmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Im Rahmen der individuell auf die Erfordernisse von Führungskräften ausgerichteten Seminarveranstaltung werden die Grundlagen des Arbeitsrechtes als Basis für eine erfolgreiche Personalführung dargestellt.

Teil 1 Individualarbeitsrecht

Anhand betriebstypischer Beispiele werden Schwerpunktthemen des Arbeitsrechtes im Rahmen der Begründung von Arbeitsverträgen, des Verlaufs des Arbeitslebens und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt bei den Inhalten des Arbeitsvertrages und den darauf begründeten Direktionsrechten des Arbeitgebers. Besondere Bedeutung kommt der Darstellung von Verstößen im Arbeitsvertrag, deren Folgen und den möglichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu.

Teil 2 Kollektives Arbeitsrecht/Betriebsverfassung

Dargestellt werden die Grundzüge der Betriebsverfassung und der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ziel ist, der Führungskraft Sicherheit im Umgang und bei der Kommunikation mit dem Betriebsrat zu vermitteln, etwaige überkommene Vorbehalte zur notwendigen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat abzubauen und auch die für eine erfolgreiche Unternehmensführung notwendigen Instrumentarien der Betriebsverfassung kennenzulernen. Wie sämtliche Informationsveranstaltungen basiert auch dieses Seminar auf unseren Erfahrungen aus der Beratung in der betrieblichen Praxis.

Referent:
Frank A. Hartmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Modernen Arbeitgebern ist bewusst, dass eine konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat „Augenhöhe“ voraussetzt. Nur dann, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat gut ausgebildet und informiert sind, können sie die Instrumente der Betriebsverfassung „zum Wohle der Arbeitnehmer und zum Nutzen des Unternehmens“ richtig einsetzen. Im Rahmen einer positionsneutralen und selbstverständlich rechtsobjektiven Unterrichtung auf Basis der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden die notwendigen Rechtskenntnisse für die betriebliche Praxis vermittelt.
Unternehmen können somit ihren Betriebsräten ein gemeinschaftliches Seminarerlebnis als unternehmerisches Angebot präsentieren. In variablen Unterrichtsblöcken werden folgende Themenkomplexe angeboten:
BR-Schulung Teil 1:
Grundlagen des Betriebsverfassungsrechtes
BR-Schulung Teil 2:
Grundzüge des Individualarbeitsrechtes
Einstellung - Teilzeit und Befristung - Umsetzung/Versetzung-Kündigung
BR Seminar Teil 3:
Schwerpunkte der betrieblichen Zusammenarbeit

Referent:
Frank A. Hartmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Ansprechpartner:
Patricia Hirsch
Fon: +49 (0)202 37127 16
Mail: hirsch@hd-anwalt.de