News: Planung, Ausschreibung, Vergabe

06-05-2019

Änderungen im Vergabeverfahren durch die DSGVO

Da in elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren auch personenbezogene Daten erhoben werden, haben sich durch die Einführung der DSGVO im Mai 2018 auch hier einige Dinge verändert. Man muss hier unterscheiden zwischen der Verarbeitung solcher Daten im Verhältnis Vergabeplattform zu Vergabestelle bzw. Bieter sowie im Verhältnis Vergabestelle zu Bieter. Auf Letztere gehen wir nachfolgend näher ein:

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Rechtsanwältin Dr. Hannah Rehage-Bräutigam - Rechtsanwältin für Bau- und Architektenrecht

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07-11-2018

E- Vergabe wird Pflicht

Seit dem 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei europaweiten Ausschreibungen ausschließlich ein elektronisches Vergabeverfahren durchzuführen. Dies bedeutet auch für die Bieter, dass diese nur elektronisch Angebote abgeben können.

Eine europaweite Vergabe ist bei Erreichung bestimmter Schwellenwerte verbindlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Schwellenwerte setzt die EU- Kommission alle zwei Jahre fest. Die jeweiligen Festsetzungen werden vom BMWi im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die letzte Festsetzung der EU- Kommission erfolgte für die Jahre 2018 und 2019.

Pia Turek, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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