17-06-2019

Geschäftsgeheimnisschutz brandaktuell – Was Unternehmer zum neuen Gesetz wissen sollten

Durch Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) am 26. April 2019 sollen Geschäftsgeheimnisse, also vertrauliches Know-how und vertrauliche Geschäftsinformationen, welche in der Regel jeweils einen wirtschaftlichen Wert darstellen, vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung sowie Offenlegung geschützt werden. Bisher schützende Normen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 17 -19 UWG), welche der EU Richtlinie zum Geheimnisschutz 2016/943 vom 8. Juni 2016 bisher nicht gerecht wurden, entfallen zukünftig. Weiterhin relevant bleiben unter anderem der strafrechtliche Schutz aus § 203 StGB und auch die vereinbarten Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen.

Wer ist zukünftig geschützt?

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Frank A. Hartmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unter wiss. Mitarbeit von Dominik J. Becker

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17-01-2018

Verlängerung der Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen ab 2018

Im Zuge des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens haben sich die Abgabefristen von Steuererklärungen zu Gunsten der Erklärenden verändert. Wichtig ist, dass sich die Friständerungen erst auf Besteuerungszeiträume ab dem 31.12.2017 bezieht.

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Dr. Stefan Jansen - Fachanwalt für Steuerrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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08-12-2017

Kassennachschau 2018: Unangemeldete Steuerprüfungen möglich!

Bereits im Jahr 2016 hat der Bundestag ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eingeführt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, dass Betrieben mit einem hohen Bargeldumsatz durch technische Mindestanforderungen an die Kasse keine Möglichkeit der Kassenmanipulation durch Änderungen der Kassensysteme oder den Einsatz von Manipulationssoftware gegeben wird. Doch eine wichtige Neuerung ergibt sich zum 01.01.2018:

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Dr. Stefan Jansen - Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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25-02-2017

Urteile des BFH zur Firmenwagen Besteuerung:

Auch einzelne vom Arbeitnehmer getragene individuelle Kosten (Benzinkosten) mindern den geldwerten Vorteil

In zwei jetzt veröffentlichten Urteilen vom 30.11.2016 (Aktenzeichen VI R 2/15 und VI R 49/14) hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung zugunsten der Steuerpflichtigen modifiziert.

 

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Dr. Stefan Jansen - Fachwanwalt für Steuerrecht

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News: Handel, Wirtschaft und Unternehmen

24-02-2016

Der Restschadensersatzanspruch im Urheberrecht

LG Berlin:

Urteil zur Verjährung im Urheberrecht und der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers im Rahmen des „deliktischen“ Bereicherungsanspruchs

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Frank A. Hartmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Nurefsan Özdemir - wissenschaftliche Mitarbeiterin

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10-01-2016

Zinszahlungen auf Steuernachzahlungen vermeiden - frühzeitig vor dem 31.03.2016 eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen

Aufgrund der zum Teil langen Bearbeitungszeiten drohen auch 2016 hohe Zinszahlungen, wenn Steuernachzahlungen erst spät festgesetzt werden. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233 a Abs. 2 Abgabenordnung). Für die Einkommensteuer 2014 beginnt die Verzinsung also am 01.04.2016.

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Dr. Stefan Jansen - Fachanwalt für Steuerrecht

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23-08-2015

Gesetzentwurf zur Besteuerung von Betriebsvermögen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014, mit dem die Privilegierung der Besteuerung von Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt worden war, hat das Bundeskabinett am 08.07.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen. Hierdurch soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden.

Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Dies bedeutet, dass aktuell noch Vermögensübertragungen auf der Grundlage der bisherigen gesetzlichen Regelung möglich sind. Sollten Sie durch die Gesetzesänderungen betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, sehr kurzfristig zu handeln.

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Dr. Stefan Jansen - Fachanwalt für Steuerrecht

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08-03-2015

Compliance im Mittelstand - Risiken und Chancen oft verkannt -

Der Mittelstand bildet „das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“. Dessen tragende Wirbel sind zu einem großen Teil familiengeprägte und von der Familie selbst oder Dritten geführte Unternehmen. In der Öffentlichkeit hat sich große Sensibilität dafür entwickelt, ob Unternehmen - gleich welcher Größe - die geltenden Regeln für verantwortliches, unternehmerisches Handeln beachten. Verstöße hiergegen, ob auf nationaler Ebene oder bei internationaler Geschäftstätigkeit, führen zu immer schärferen Konsequenzen für die Geschäftsleiter. Für die Vorstände von Aktiengesellschaften besteht Kraft Gesetzes die Pflicht, ein Compliance-Programm zu errichten. Da solche der Risikoerkennung und Risikovermeidung dienen, gilt dieser Grundsatz auch für die Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen, die als GmbH oder GmbH & Co. KG geführt werden. Denn auch den Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens trifft die gesetzliche Pflicht von der Gesellschaft, vorhersehbare und vermeidbare Schäden abzuwenden.

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Frank Alexander Hartmann - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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28-08-2014

Kostenloser Telefonbucheintrag unter einer Geschäftsbezeichnung?!

Der BGH hat mit drei Urteilen am 17.04.2014 entschieden, dass Gewerbetreibende nach § 45 m Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes einen Anspruch darauf haben, unter ihrer Geschäftsbezeichnung kostenlos ins Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seine Internetausgabe "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden.

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Rechtsanwältin Stefanie Graf

24-02-2014

Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Aktuelles BMF - Schreiben zur steuerlichen Geltendmachung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen nach Veräußerung.

Mit einem BMF - Schreiben vom 15.01.2014 hat das BMF auf eine Rechtsprechungsänderung reagiert. Bislang konnten Schuldzinsen für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen nach einer Veräußerung des Mietobjektes auch dann noch als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wenn der Veräußerungspreis ausreichte, um diese Verbindlichkeiten zurückzuführen. Die durch die Veräußerung erzielte Liquidität konnte in derartigen Fällen beispielsweise zur Tilgung von Krediten verwendet werden, die steuerlich nicht geltend gemacht werden konnten, beispielsweise zur Tilgung von Krediten für die selbst genutzte Immobilie.

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Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen
Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Steuerrecht

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03-04-2013

MANAGERHAFTUNG - brandaktuell

Betreibt ein Vorstand/Geschäftsführer Geschäfte, die vom Unternehmenszweck nicht gedeckt sind, so handelt er pflichtwidrig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verfestigt mit Urteil vom 15.01.2013 - II ZR 90/11 - seine Rechtsprechung zur Organhaftung in Bezug auf Darlegungs- und Beweislast sowie Vorteilsanrechnung.

Am Beispiel der Haftung des Vorstandes einer Hypothekenbank im Zusammenhang mit unzulässigen Spekulationsgeschäften mit Zinsderivaten stellt der BGH in diesem Urteil nochmals die Struktur der Organhaftung einschließlich der Verteidigungsansätze heraus. Diese Grundsätze sind jedoch übertragbar auf die Haftung des Managements eines jeden Unternehmens.

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Frank A. Hartmann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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