21-03-2024

Bauhandwerkersicherung: Problemfall für den Auftraggeber!!

Die Bauhandwerkersicherheit gem. § 650 f BGB birgt ein hohes Risiko für Auftraggeber. Auftraggeber sollten einschätzen können, welche Risiken mit einem entsprechenden Sicherungsverlangen des Auftragnehmers verbunden sind.

Rechtslage

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29-02-2024

Ansprüche des Auftragnehmers bei Änderung/Verlängerung der Bauzeit

Es gibt praktisch keine Baumaßnahme, die genau im vorgesehenen (oder auch vertraglich vorgegebenen) Zeitrahmen abläuft. Vielmehr kommt es üblicherweise zu Änderungen, Verzögerungen oder auch einer kompletten Unterbrechung des vorgesehenen und vertraglich oftmals festgelegten Bauablaufs, was unterschiedlichste Ursachen haben kann.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Nichts ist so Beständig wie der Wandel

Bei uns bringt das Jahr 2024 personelle Veränderungen:

„Im Glück zurück“

Zurück aus ihrer Elternzeit begrüßen wir unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Nurefşan Keskiner. Sie nimmt ihre Tätigkeit vor allem im Bereich des Arbeitsrechts wieder auf.

„Neu im Sortiment“

Neu im Team ist Herr Dominik J. Becker. Herr Becker war bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar bei uns und wird unser Team nun nach erfolgreichem Abschluss des 2. Staatsexamens als Rechtsanwalt vor allem im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts verstärken.

„Time to say goodbye“

Unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Irina Jansen, hat sich zum Februar mit eigener Kanzlei in Wuppertal selbständig gemacht. Zu diesem beruflichen Tapetenwechsel wünschen wir ihr viel Erfolg und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Das Team von HARTMANN DAHLMANNS JANSEN

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20-12-2023

Sachverständigengutachten bei Baurechtsstreiten – was sind sie wert und wer zahlt?

Mängelfreies Bauen ist auch bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die große Ausnahme. Treten während der Bauausführung oder nach der Abnahme Baumängel auf, sollten Bauherren einen fachkundigen Berater hinzuziehen.

Doch Vorsicht: Privatgutachter sollten nicht voreilig beauftragt werden!

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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30-11-2023

Bedenkenhinweispflicht: Voraussetzungen und richtiger Adressat

Viele Baubetriebe gehen mit der Bedenkenhinweispflicht immer noch zu nachlässig um und riskieren dadurch große finanzielle Nachteile (schlimmstenfalls die Insolvenz).

Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 02.12.2022 (22 U 113, 22) entschieden:

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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16-08-2023

Eröffnung XIAO Standort Essen

Wir begleiten das XIAO-Team seit mehreren Jahren, insbesondere auch bei der Verwirklichung des 6. Standortes in Essen. Von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung der Baumaßnahme bis hin zur Eröffnung stehen wir an der Seite des XIAO-Teams und freuen uns, am 16.08.2023 die kulinarische Vielfalt auch am Standort Essen genießen zu können.


Das Team von HARTMANN DAHLMANNS JANSEN

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26-04-2023

Arglistige Täuschung bei Immobilienverkauf und Verjährung

Es kommt sehr häufig vor, dass der Käufer einer gebrauchten Immobilie erst Monate oder gar Jahre nach Übergabe des Objektes Mängel feststellen. Dies kann etwa Feuchtigkeit im Keller oder gar eine fehlende Baugenehmigung für die Immobilie oder für einen durchgeführten Um- oder Anbau sein.

In notariellen Kaufverträgen wird regelmäßig ein Haftungsausschluss vereinbart. Dieser sieht vor, dass die Haftung für Mängel grundsätzlich ausgeschlossen ist, es sei denn, diese wurden arglistig verschwiegen. Auch zwischen Privatleuten kann ein solcher Haftungsausschluss vereinbart werden; derartige Ausschlüsse halten in der Regel einer gerichtlichen Kontrolle im Rahmen einer AGB-Kontrolle stand.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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01-03-2023

Verjährungsrelevante Mängelrüge „analog“ übermitteln oder „Grenzen der Digitalisierung“

Auch auf der Baustelle hat die elektronische Kommunikation längst Einzug gehalten, ist nicht mehr wegzudenken. Bauumstände werden mittels Smartphone oder Tablet fotografisch festgehalten, gespeichert und weitergeleitet. Unproblematisch ist diese Art der Kommunikation per Handy, SMS und E-Mail dann, wenn die gewünschten Folgen auch tatsächlich eintreten.

Die Frage, ob die eingesetzte Kommunikationsform tatsächlich auch wirksam war, kommt meist dann erst zum Tragen, wenn zwischen den Parteien Streit entsteht.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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02-02-2023

Der Verbraucherbauvertrag

Die gesetzliche Regelung

Das nun seit gut fünf Jahren, nämlich seit dem 01.01.2018 geltende Bauvertragsrecht zählt mit zu den umfassendsten und praxisrelevantesten Reformen des Werkvertragsrechts. Um auch den immer umfangreicher werdenden verbraucherschützenden Regelungen aus Brüssel zu genügen, wurde der sogenannte „Verbraucherbauvertrag“ in das Gesetz ausdrücklich aufgenommen (§§ 650 i bis 650 n BGB).

Der Gesetzgeber hatte hierbei im Wesentlichen das Rechtsverhältnis zwischen Verbraucher und „Schlüsselfertiganbieter“ im Blick, denn

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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13-01-2023

Neue Düsseldorfer Tabelle

Da angesichts der Erhöhung zum 01.01.2023 nun oftmals ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle geworfen wird, sei an dieser Stelle angemerkt, dass die reinen Zahlbeträge dem Anhang zur Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen sind und nicht der eigentlichen Tabelle.

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Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus, Fachanwältin für Familienrecht

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31-10-2022

Google Fonts Abmahnwelle

• Zurzeit erreichen viele Webseitenbetreiber Abmahnungen wegen der Remote-Einbindung von Google Fonts.

• Die Abmahner berufen sich hierbei auf ein Urteil des LG München und fordern Webseitenbetreiber zur Zahlung von geringfügigen Schadensersatzbeträgen auf.

• Reagieren Sie nicht direkt auf die Abmahnung oder bezahlen Sie diese. Überprüfen Sie zuerst den Vorwurf und binden Sie ggf. die Google Fonts lokal ein.

• Bei den weiteren Schritten unterstützen Sie gerne unsere Rechtsanwälte sowie die mit uns kooperierende Datenschutzgesellschaft Dataliance GmbH.

• Eine Einzelfallprüfung ist in jedem Fall sinnvoll.

Worum geht’s?

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Rechtsanwältinnen Dr. Hannah Rehage-Bräutigam und Nurefsan Keskiner

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09-05-2022

BAG-Urteil: Nachweispflicht für Überstunden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vergangenen Mittwoch entschieden, dass der Arbeitnehmer für die Geltendmachung von Überstunden im Prozess nach wie vor darlegungs- und beweisbelastet ist. BAG Urteil vom 04.05.2022 - Az. 5 AZR 359/21

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Rechtsanwältin Nurefsan Keskiner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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31-03-2022

Management-Forum des Weltverband Deutscher Auslandsschulen - Vortrag

Am 29.03.2022 hat Frau Rechtsanwältin Keskiner im Rahmen des Management-Forums des WDA (Weltverband Deutscher Auslandsschulen) einen Vortrag zum Thema „Haftung für Führungskräfte an Deutschen Auslandsschulen“ gehalten. Der WDA bietet regelmäßig Informations- und Weiterbildungsforen für seine Mitglieder an, an denen die Kanzlei Hartmann Dahlmanns und Jansen auf Einladung des WDA auch in diesem Jahr wieder gerne teilgenommen hat. Die Teilnehmer unseres Webinar-Workshops kamen von Auslandsschulen aus aller Welt. Neben dem allgemeinen Thema zur Haftung, haben wir auch Möglichkeiten zur Haftungsreduzierung / Haftungsminimierung für (ehrenamtliche) Vorstände und die Führungskräfte einer Auslandsschule darlegt.

Wir bedanken uns herzlich beim WDA für diese Möglichkeit uns freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

 

Rechtsanwältin Nurefsan Keskiner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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22-03-2022

Steigende Baustoffkosten – Risiken für den Bauherrn?

Viele Bauherrn vertrauen auf eine Festpreisgarantie des Bauunternehmers oder Bauträgers, die mit einer solchen Zusage ihre Leistungen gerne bewerben.

Der Bauherr vertraut regelmäßig auf eine solche Zusage und macht diese zur Grundlage seiner Finanzierungsgespräche mit der Bank.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmann; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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16-02-2022

Überraschendes Urteil zum Architektenhonorar aus HOAI/Altverträgen

Zur Erinnerung:

Mit Urteil vom 04.06.2019 hat der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI i.d.F. 2013 für unionswidrig erklärt. In der Folge hat der Gesetzgeber die HOAI 2021 als Neuregelung aufgelegt, in Kraft seit dem 01.01.2021. Seit diesem Zeitpunkt sind Honorare für die planenden Berufe frei verhandelbar, die Bindung an Mindest-/Höchstsätze damit Geschichte.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmann; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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18-01-2022

Die Bedenkenhinweispflicht – Umfang und Schriftform

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2021 – 12 U 230/20

Seiner Bedenkenhinweispflicht kommt der Auftragnehmer nur nach, wenn er die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben/Vorleistungen konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird.

Der Bedenkenhinweis hat zwar gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich zu erfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass ein mündlicher Hinweis unbeachtlich ist. Vielmehr reicht ein mündlicher Hinweis dann aus, wenn dieser eindeutig, inhaltlich klar, unvollständig und erschöpfend ist.

Was war passiert:

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmann; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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13-12-2021

Bauleitung/Bauüberwachung in der Praxis

Übernimmt der Architekt/Ingenieur die Objektüberwachung/Bauleitung (LP 8 aus § 34 HOAI), trägt er wie bei allen anderen werkvertraglichen Planungsleistungen auch hierfür die volle technische Verantwortung. Stellen sich während oder insbesondere nach Bauausführung ein Mängel heraus, treffen oftmals unterschiedliche Auffassungen betreffend den Umfang der Bauleitung aufeinander, d.h. stellt sich die Frage, was und welcher Umfang zu einer mangelfreien Objektüberwachung/Bauleitung gehört.

Der Grundleistungskatalog zu LP 8 (Anlage 10 zu § 34 HOAI) enthält lediglich Anhaltspunkte dafür, welche Aufgaben im Rahmen der Objektüberwachung/Bauleitung zu erledigen sind.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmann; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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25-11-2021

3G am Arbeitsplatz, Teil 2

In unserer zweiteiligen News geben wir Ihnen einen Überblick, über die neu geregelten Inhalte zu den „3G-Regeln“ am Arbeitsplatz.

Im Teil 1 des Beitrages finden Sie die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz. Im Teil 2 finden Sie Inhalte zur Home-Office-Regelung und möglichen Sanktionen, bei „Verletzung“ der 3G-Regeln am Arbeitsplatz.

Durch die gesetzlichen Neuregelungen ergeben sich jedoch nicht nur Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die eine entsprechende Pflichtverletzung auf Seiten des Arbeitnehmers mit sich bringen können.

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Rechtsanwältin Nurefsan Keskiner; Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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24-11-2021

3G am Arbeitsplatz, Teil 1

In unserer zweiteiligen News geben wir Ihnen einen Überblick, über die neu geregelten Inhalte zu den „3G-Regeln“ am Arbeitsplatz.

Im Teil 1 des Beitrages finden Sie die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz. Im Teil 2 finden Sie Inhalte zur Home-Office-Regelung und möglichen Sanktionen, bei „Verletzung“ der 3G-Regeln am Arbeitsplatz.

Bundestag und Bundesrat haben eine Testpflicht am Arbeitsplatz verabschiedet, die seit dem 24.11.2021 gilt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten folgende Regelungen die umgesetzt und beachtet werden müssen:

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Rechtsanwältin Nurefsan Keskiner; Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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22-11-2021

Werklohn auch ohne Abnahme? (hier im Verhältnis Generalunternehmer/Nachunternehmer)

Obwohl den meisten Baubetrieben und Handwerkern die Bedeutung der Abnahme bekannt ist, kommt es in der täglichen Praxis immer wieder dazu, dass eine Abnahme unterbleibt oder nicht ausreichend dokumentiert ist. Dies nehmen Auftraggeber dann häufig zum Anlass, gegenüber der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung einzuwenden, diese sei mangels Abnahme nicht fällig. Gemäß § 641 Abs. 1 BGB ist die Vergütung nämlich erst bei der Abnahme des Werkes zu entrichten, ist die Abnahme also Fälligkeitsvoraussetzung.

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Rechtsanwalt Ralph Robert Dahlmanns; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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16-11-2021

Eingeschränkter Beweiswert einer AU-Bescheinigung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 08.09.2021 (AZ: 5 AZR 194/21) entschieden, dass der Beweiswert einer AU-Bescheinigung dann erschüttert werden kann, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, ein Arzt ihn am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankschreibt und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das BAG legt in seiner Entscheidung dar, dass der Arbeitnehmer in einem solchen Fall substantiiert darzulegen und zu beweisen hat, dass er arbeitsunfähig gewesen sei. Diesen Beweis könne der Arbeitnehmer durch Vernehmung des behandelnden Arztes führen, den er zuvor von der Schweigepflicht zu entbinden hätte. Sollte dem Arbeitnehmer durch Vernehmung des Arztes entsprechender Beweis nicht gelingen, wäre der Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert, der Arbeitgeber somit nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

 

Rechtsanwalt Oliver Schomberg; Fachanwalt für Arbeitsrecht

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11-11-2021

Neuer Bußgeldkatalog ab dem 09.11.2021

Der Bundesrat hat Änderungen im Bußgeldkatalog beschlossen, die ab dem 09.11.2021 gelten:

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Rechtsanwalt Oliver Schomberg; Fachanwalt für Verkehrsrecht

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29-10-2021

Keine Entschädigung für Ungeimpfte in Quarantäne

Nach bisheriger geltender Rechtslage erhält ein Arbeitnehmer, der sich aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne begeben musste, gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Geldentschädigung.

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Rechtsanwalt Oliver Schomberg; Fachanwalt für Arbeitsrecht

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20-10-2021

Bei rechtzeitigem Widerspruch gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Interview der Rechtsanwältinnen Keskiner und Dr. Rehage-Bräutigam mit dem Businesstalk-Kudamm zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorteile sowie das Pflegen von Geschäftsbeziehungen

Den gesamten Artikel gibt es hier Businesstalk Kudamm

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13-09-2021

Das Einmaleins der Unternehmensgründung - von der Idee bis zum Launch

Workshop für Studierende, Mitarbeitende oder Absolventen der Bergischen Universität Wuppertal am 15.09.21, 16.00 Uhr

Rechtliche Themen können für viele Geschäftsmodelle schon vor der Gründung eine Hürde sein.Daher sollten sich angehende Gründer*innen frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Doch welche rechtlichen Themen sind relevant? Gibt es Stolpersteine, die man frühzeitig aus dem Weg schaffen sollte? Diesen und vielen weiteren rechtlichen Fragen geht Rechtsanwältin Nurefşan Keskiner gemeinsam mit den Teilnehmern auf den Grund.

Anmeldung nur für Studierende, Mitarbeitende oder Absolventen der Bergischen Universität Wuppertal bei Eventbrite.

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